Rechtsprechung
BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gesuch auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Anschein der Parteilichkeit - Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit - Frühere Tätigkeit für ein nicht beteiligtes Konkurrenzunternehmen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406 Abs. 1 S. 1
Befangenheit eines Sachverständigen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
- BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99
Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Mit Schriftsatz vom 22. August 2002 hat die Beklagte unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen im Parallelprozeß X ZR 136/99 beantragt, den gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.a) Die Beklagte kann nicht mit Erfolg geltend machen, der gerichtliche Sachverständige sei nicht ausreichend sachkundig, wie sich aus dem in der Sache X ZR 136/99 vorgelegten Gutachten vom Oktober 2001 ergebe; er habe als Leiter des Arbeitsbereichs Konstruktionstechnik 1 der Technischen Universität ... und ausweislich den Angaben seiner persönlichen Homepage zu der dem Streitpatent zugrundeliegenden Technologie der Stretchfolienverpackung keine Berührungspunkte.
Er hat aber deutlich gemacht, daß sich das von ihm beratene Unternehmen bereits 1996 von diesem Geschäftsbereich trennte, er zumindest seit dieser Zeit nicht mehr in diesem Rahmen beratend tätig war und daß er selbst seit Ende 2000 aus dem Beirat des Unternehmens ausgeschieden ist und damit zum Zeitpunkt der Erstellung des in der Sache X ZR 136/99 vorgelegten Gutachtens nicht mehr als Beirat bei H. tätig war.
- BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht (vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93).Dagegen wurde es als die Ablehnung nicht rechtfertigend angesehen, wenn der Sachverständige vor längerer Zeit für einen am Verfahren nicht beteiligten Konkurrenten auf gleichem Gebiet tätig war (Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93).
- BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00
Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (…Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
- BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94
Herzklappenprothese
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (…Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung). - BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86
"Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (…Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung). - BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86
"Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (…Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung). - BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/73
Befangenheit eines Sachverständigen in Patentnichtigkeitssachen - …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 178/01 - FF 2003, Sonderheft 1, 101). - BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
Sachverständigenablehnung II
Auch sie wären für sich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07 sowie Parallelentscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in Mitt. 2003, 333 - Sachverständigenablehnung 09).Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten (zu diesem Fall Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06) rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht (Sen.Beschl. v. 18.9.2007, aaO; vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29 Nr. 39 - Sachverständigenablehnung 01; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07, Umdruck S. 5, und zwei Entscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in …
- BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08
Sachverständigenablehnung IV
Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderheft 1, 101; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870).
- OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20
Voraussetzungen für die Ablehnung von Richter und Sachverständigen
Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202), denn derartige Mängel betreffen grundsätzlich nicht seine Unabhängigkeit (vgl. BGH, Beschluss v. 27.9. 2011, X ZR 142/08 = NJW-RR 2011, 1555, beck-online).Wie bereits oben dargelegt, betreffen Mängel des Gutachtens oder mangelnde Sachkunde des Sachverständigen grundsätzlich nicht dessen Unvoreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss v. 27.9. 2011, X ZR 142/08 = NJW-RR 2011, 1555; BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, jeweils zitiert nach beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202, juris).
- OLG Frankfurt, 13.07.2018 - 8 W 49/17
Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen …
Vor diesem Hintergrund kann hier offen bleiben, ob eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen sich auch mit den von der Beklagten gerügten angeblichen Unzulänglichkeiten seines Gutachtens begründen ließe (vgl. zu der Frage, ob ein etwaiger Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit für sich allein die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtfertigen, etwa BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 178/01, juris; Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870; Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555, 1556; Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris; Beschluss vom 12.10.2017 - 8 W 19/17, GesR 2018, 52, 53 f. [BSG 10.05.2017 - B 6 KA 14/16 R] ). - OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 8 W 68/16
Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten …
Etwaiger Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen ein Sachverständigengutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein jedoch nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 178/01, juris; Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870; Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555, 1556). - OLG Naumburg, 10.10.2006 - 10 W 72/06
Zur Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines ärztlichen Sachverständigen …
Mängel des Gutachtens, Unzulänglichkeiten oder die Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten zwar inhaltlich entwerten und sind im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO zweifellos zu berücksichtigen, sie können jedoch nicht für sich betrachtet die Ablehnung des Sachverständigen begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 05. November 2002, X ZR 178/01 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; OLG München Rpfleger 1980, 303;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl. § 406 ZPO Rdn. 9 m.w.N.).Fragen der Sachkunde und fachlichen Eignung des Sachverständigen sind für die nach § 404 ZPO durch das Gericht zu treffende Auswahl von Bedeutung, vermögen jedoch den Anschein einer Voreingenommenheit und Parteilichkeit des Sachverständigen nach § 406 Abs. 1 ZPO in keiner Weise zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 05. November 2002, X ZR 178/01 zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 406 ZPO Rdn. 9).
- OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
Zeitliche Grenzen der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen …
Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 178/01 , juris). - OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 8 W 19/17
Arzthaftungsprozess: Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der …
Etwaiger Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen ein Sachverständigengutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein jedoch nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 178/01, juris; Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870; Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555, 1556; Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16, juris). - OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1 …
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 05.11.2002, Az.: X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94; NJW 2005, 1869; GRUR-RR 2008, 365 - Sachverständigenablehnung III; NJW-RR 2013, 851; Beschl. v. 03.11.2014, Az.: X ZR 148/11, BeckRS 2014, 22293; NJW-RR 2017, 569; NJW 2020, 691).Ein Mangel an Sachkunde und Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten mögen zwar das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (BGH, Beschl. v. 05.11.2002, Az.: X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94; NJW 2005, 1869; GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; GRUR 2012, 92 - Sachverständigenablehnung IV).
- OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12
Sachverständigenablehnung: Durchführung einer Ortsbesichtigung ohne …
- OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?
- OLG München, 18.08.2020 - 20 W 1121/20
Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
- OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Ablehnung des Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags
- OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen
- OLG Köln, 05.02.2018 - 9 W 4/18
Beginn der Frist für die Ablehnung des Sachverständigen
- OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im …
- OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22
Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen …
- BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
Frühere gemeinsame Bauprojekte: Befangen?
- OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15
Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche …
- LSG Bayern, 29.04.2014 - L 15 SF 60/14
Hinterbliebenenversorgung, Rektumkarzinom, Befangenheitsantrag, Ablehnungsantrag, …
- OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!
- OLG Celle, 25.03.2013 - 10 WF 372/12
Vorliegen eines Ablehnungsgesuchs gegen den zuständigen Familienrichter wegen der …
- LSG Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - L 7 R 105/06
sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - keine Ablehnung eines …
- OLG München, 27.10.2020 - 20 W 1420/20
Keine Sachverständigenablehnung wegen mangelhaftem Gutachten oder fehlender …
- OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22
Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Ablehnung …
- LG Halle, 24.07.2017 - 12 O 61/04
Bezeichnungen "unfähig" und "besserwisserisch" führen zur Ablehnung!
- FG Hamburg, 21.02.2023 - 6 K 199/21
FGO: Befangenheit Sachverständiger
- LG Amberg, 13.11.2020 - 12 O 1171/14
Zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Rahmen einer …
- LG Itzehoe, 23.06.2020 - 4 O 71/19
Ablehnung Sachverständiger - Befangenheit
- LG Halle, 11.07.2008 - 12 O 61/04
Vergütungsverlust bei Befangenheit
- OLG Hamm, 19.04.2011 - 1 W 24/11
Rechtsprechung
BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Streitpatents mangels Patentfähigkeit - Westenliche Übereinstimmung des Gegenstand des Streitpatents mit dem Gegenstand eines europäischen Patents - Kostenlast eines übereinstimmend für erledigt erklärten Patentnichtigkeitsverfahrens beim Kläger
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 91a; PatG § 121 Abs. 2
"Stretchfolienumhüllung"; Kostenentscheidung nach Verzicht auf das Streitpatent im Patentnichtigkeitsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Kosten bei Verzicht auf Streitpatent
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
- BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01 (1)
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 623
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.04.2003 - X ZR 136/99
Ablehnung der Nichtigerklärung eines Patents für ein Verfahren zur Umhüllung von …
Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
Da weder zusätzlicher Stand der Technik dargetan noch Anhaltspunkte dafür hervorgetreten sind, daß der Stand der Technik anders bewertet werden müßte, als dies der Senat in seinem Urteil vom 1. April 2003 auf der Grundlage der Verhandlung und Beweisaufnahme in der Sache X ZR 136/99 getan hat, war ein Erfolg der Nichtigkeitsklage auch im Streitfall nicht zu erwarten. - BGH, 09.12.1960 - I ZR 121/59
Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
Zwar ist in einigen Entscheidungen angenommen worden, daß im Regelfall nach Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent der Prozeßausgang im Sinne eines zu erwartenden Erfolgs der Nichtigkeitsklage nicht zweifelhaft erscheint (BGH, Beschl. v. 9.12.1960 - I ZR 121/59, GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 113/94, Bausch 1, 557 - Möbelscharnier; vgl. aber auch Sen.Beschl. v. 6.7.1967 - Ia ZR 88/64, Liedl 1967/68, 196, 200). - BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 88/64
Kostenfolge übereinstimmender Erledigterklärungen im Rahmen einer …
Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
Zwar ist in einigen Entscheidungen angenommen worden, daß im Regelfall nach Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent der Prozeßausgang im Sinne eines zu erwartenden Erfolgs der Nichtigkeitsklage nicht zweifelhaft erscheint (BGH, Beschl. v. 9.12.1960 - I ZR 121/59, GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 113/94, Bausch 1, 557 - Möbelscharnier; vgl. aber auch Sen.Beschl. v. 6.7.1967 - Ia ZR 88/64, Liedl 1967/68, 196, 200). - BGH, 11.07.1995 - X ZR 113/94
Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
Zwar ist in einigen Entscheidungen angenommen worden, daß im Regelfall nach Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent der Prozeßausgang im Sinne eines zu erwartenden Erfolgs der Nichtigkeitsklage nicht zweifelhaft erscheint (BGH, Beschl. v. 9.12.1960 - I ZR 121/59, GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 113/94, Bausch 1, 557 - Möbelscharnier; vgl. aber auch Sen.Beschl. v. 6.7.1967 - Ia ZR 88/64, Liedl 1967/68, 196, 200).
- BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12
L-Arginin - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "L-Arginin" - zur …
Die Kostentragungspflicht der Beklagten zu 1.) und zu 2.) aus Billigkeitsgründen folgt auch daraus (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O., - Lampengehäuse), dass sich das Streitpatent unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands voraussichtlich als nicht patentfähig erwiesen hätte. - BPatG, 07.05.2015 - 7 Ni 41/14
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Energieführungskette zur Führung von …
Die Einfügung nicht ursprünglich offenbarter Disclaimer steht aber in Widerspruch zum Verbot der Herbeiführung unzulässiger Erweiterungen und ist daher jedenfalls in den Fällen ausgeschlossen, in denen der gleiche Erfolg zweifelsfrei durch eine positive Definition des Erfindungsgegenstandes mit ursprünglich offenbarten Merkmalen erreicht werden kann (vgl. Große Beschwerdekammer, a. a. O., Mitt. 2004, 264, rechte Spalte, zweiter Absatz; Schulte/ Moufang , PatG, 9. Aufl., § 34 Rn. 151 m. w. N.). - BPatG, 10.12.2015 - 2 Ni 39/13
Reit-/Pferdehalfter - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Reit-/Pferdehalfter" …
Es solle vermieden werden, unübersichtliche Probleme einzig im Rahmen der Kostenentscheidung zu klären (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse; relativierend aber: BGH GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, wonach eine andere Kostenverteilung geboten sein könne, wenn die Annahme, dass das Streitpatent sich ohne das erledigende Ereignis nicht als patentfähig erwiesen hätte, nicht gerechtfertigt sei).
- BPatG, 01.12.2015 - 3 Ni 25/14
Kostenauferlegung in einem Nichtigkeitsverfahren bei Erledigung der Hauptsache …
Im vorliegenden Fall sind auch keine Umstände ersichtlich, die unter Billigkeitsgesichtspunkten eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O. - Lampengehäuse). - BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 24/13 Im vorliegenden Fall sind auch keine weiteren Umstände ersichtlich, die unter Billigkeitsgesichtspunkten eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O., - Lampengehäuse).
- BPatG, 23.01.2013 - 2 Ni 77/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Höhe des Streitwerts im …
In Anbetracht dieser Umstände käme eine (zumindest teilweise) Kostenauferlegung auf die Klägerin nur dann in Betracht, wenn die Klage voraussichtlich erfolglos geblieben wäre (vgl. Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 81 Rdnr. 35 unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung). - BPatG, 27.06.2012 - 3 Ni 29/10 Im vorliegenden Fall sind auch keine Umstände ersichtlich, die eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O, - Lampengehäuse), da sich das Streitpatent unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands voraussichtlich als nicht patentfähig erwiesen hätte.
- BPatG, 18.06.2012 - 3 Ni 31/10 Im vorliegenden Fall sind auch keine Umstände ersichtlich, die eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O. - Lampengehäuse), da sich das Streitpatent unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands voraussichtlich als nicht patentfähig erwiesen hätte.
- BPatG, 07.07.2005 - 3 Ni 17/05 Besondere Umstände, welche im Streitfall eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen, sind nicht behauptet oder ersichtlich (vgl hierzu BGH GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung).
- BPatG, 03.03.2005 - 2 Ni 29/03 Hiervon könnte nur abgewichen werden, wenn nach dem bisherigen Sach- und Streitstand das Streitpatent sich voraussichtlich als patentfähig erwiesen hätte (vgl Schulte aaO, BGH GRUR 2004, 623 - Stretchfolienumhüllung).
- BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 22/13